Ehebetrug Im Folgenden soll der Fall des Ehepaares Meinertz aus Dortmund beschrieben werden. Die Welt von Herrn und Frau Meinertz aus Dortmund erschien perfekt. Vor circa drei Jahren hatte es Frau Meinertz geschafft, eine neue Stelle anzutreten und so der drohenden Arbeitslosigkeit zu entgehen. Zwei Gehälter sollten den Bedarf der einer dreiköpfigen Familie decken. Zweimal in der Woche arbeitete Frau Meinertz in der Spätschicht, bestand jedoch immer darauf, mit Öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren und sich nicht von ihrem Mann zur Arbeitsstelle fahren bzw. abholen zu lassen. Für den Hochzeitstag hatte sich Herr Meinertz jedoch etwas ganz Besonderes einfallen lassen: er hatte einen Babysitter engagiert und wollte seine Frau von der Spätschicht abholen. Hier traf er jedoch nur ihren Chef an, der versicherte, Frau Meinertz habe „noch nie“ länger als bis 17 Uhr gearbeitet. Herr Meinertz erreichte daraufhin seine Frau auf dem Handy. Sie erklärte ihm, nach einem „anstrengenden Arbeitstag“ auf dem Weg nach Hause zu sein. Anstatt seinen Gefühlen, einer Mischung aus Wut und Traurigkeit, nachzugeben, schwieg der offensichtlich Betrogene und entschied sich dazu, einen anderen Weg zu gehen. Er meldete sich bei der Privatdetektei Hans aus Hagen und erklärte dem Observationsteam seine Situation. Nach einer ausführlichen Beratung starteten die Mitarbeiter mit der Observation von Frau Meinertz. Hieraus ergab sich, dass Frau Meinertz zwar tatsächlich in besagtem Unternehmen arbeitete, jedoch an den beiden „Spätschicht-Tagen“ nicht ihre Arbeitsstätte, sondern ihren Liebhaber in Dortmund-Hörde besuchte.

Im Rahmen der entsprechenden Observation durch das Detektivteam aus Dortmund konnte zudem auch dokumentiert werden, dass die beiden ihr Verhältnis nicht nur in der Wohnung des anderen Mannes, sondern auch weitestgehend öffentlich, zum Beispiel beim Besuchen von Restaurants, auslebten. Die Beweislast, die sich im Rahmen einer einwöchigen Observation durch die Privatdetektei in Dortmund ergab, war so erdrückend, dass Herr Meinertz sich für die Scheidung entschied. Inwieweit er nun dazu verantwortlich ist, Unterhalt für das Kind zu zahlen, soll im Laufe eines anberaumten Gerichtsverfahrens geklärt werden. Denn: da die besagten, angeblichen Spätschicht-Dienste ebenfalls seit drei Jahren, zum Beginn der neuen Tätigkeit, absolviert wurden, ist davon auszugehen, dass das Verhältnis zu dem anderen Mann entsprechend ebenfalls schon länger bestand. Die Frage, die hierbei im Raum steht, ist schlussendlich auch die, ob das 1,5jährige Kind überhaupt Herrn Meinertz‘ leiblicher Sohn ist. Aus einem klassischen Ehebetrug hat sich somit -dank der akribischen Arbeit des Observationsteams aus Dortmund- ein klärendes Szenario entwickelt, welches auch in rechtlicher Hinsicht weiter überprüft werden muss.

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