Offene Videoüberwachung

Bundesarbeitsgericht lockert die Regeln für Videoüberwachung Ältere Videoaufzeichnungen aus Geschäften dürfen vor Gericht als Beleg für einen Diebstahl verwendet werden – auch wenn die Bilder nicht täglich gesichtet werden. Arbeitgeber haben es künftig leichter, Bilder von Überwachungskameras als Beweis für Diebstähle und andere Verfehlungen von Arbeitnehmern vor Gericht einzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied am Donnerstag, dass Videoaufzeichnungen von offen angebrachten Kameras beispielsweise in Geschäften nicht täglich kontrolliert werden müssen, um als Beleg für den Griff einer Mitarbeiterin in die Kasse zu dienen. …“ BAG v. 23.08.2018 – 2 AZR 133/18 – LArbG Hamm v. 20.12.2017 – 2 Sa 192/17 – BAG Pressemitteilung Nr. 40/18 … Offene Videoüberwachung – Verwertungsverbot https://app.handelsblatt.com/politik/deutschland/urteil-bundesarbeitsgericht-lockert-regeln-fuer-videoueberwachung/22944618.html?ticket=ST-1133891-6QtV2bjRsVwIgbLSSyba-ap4

Verdeckte Videoüberwachung

  Hier können wir Firmeneigentümern mit Rat und Tat zur Seite stehen und beraten. Die Anforderungen an die verdeckte Videoüberwachung ist sehr hoch. Wie erwähnt muss ein konkreter Verdacht vorliegen, dass ein Mitarbeiter eine Straftat begangen hat. Zuvor müssen andere Mittel genutzt worden sein, um mögliche Täter zu ermitteln. Die Videoüberwachung  ist damit die letztmögliche Option der Ermittlungen. Zuvor müssen etwa Observierungen und ähnliches ergebnislos verlaufen sein. Zudem muss die Verhältnismäßigkeit gegeben sein. Bei Fragen zum Thema Videoüberwachung  hilft die Detektei Hans gern weiter.

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