Regelmäßiges Reisen gehört in vielen Berufen zum Alltag. Egal, ob lediglich ein Tag im Außendienst gearbeitet wird oder eine längere Geschäftsreise ansteht: vor Ort entstehen dem betreffenden Mitarbeiter natürlich Kosten. Klassische Beispiele hierfür sind unter anderem Taxi- und Hotelkosten, sowie die Summen, die im Zusammenhang mit der Bewirtung von Geschäftspartnern und Kunden anfallen. Inwieweit die jeweiligen Beträge jedoch tatsächlich abgerechnet werden dürfen, kann der Arbeitgeber leider nicht immer nachvollziehen. Manchmal kommen hier Zweifel auf. Doch wie sollte ein Unternehmen hier am besten verfahren? Besagte Zweifel direkt ansprechen? In diesem Fall könnte es sein, dass das Verhältnis zwischen Mitarbeiter und Vorgesetztem nachhaltig geschädigt wird. Wer hört schon gern, dass an seiner Loyalität bzw. seiner Ehrlichkeit gezweifelt wird? Auf der anderen Seite: Abrechnungsbetrug kann eine enorm große Belastung für ein Unternehmen darstellen. Das Ermittlerteam unserer Privatdetektei aus dem Sauerland hilft Ihnen dabei, im Falle eines entsprechenden Verdachts mit Feingefühl und Kompetenz vorzugehen. Wir überprüfen, inwieweit sich der Verdacht des Spesenbetruges erhärten bzw. widerlegen lässt, ohne dass der betreffende Mitarbeiter im ersten Schritt hiervon Kenntnis erlangt.

Was bedeutet Abrechnungsbetrug?

Unsere Privatdetektei aus dem Sauerland wurde im Laufe der letzten Jahre schon oft damit beauftragt, die Abrechnungen von Mitarbeitern zu überprüfen und so gegebenenfalls einen Abrechnungsbetrug nachzuweisen. Doch wann liegt diese Art von Betrug eigentlich vor? Klassische Beispiele hierfür sind:

  • Der Mitarbeiter rechnet die Kosten für seinen privat genutzten PKW über das Unternehmen ab.
  • Der Mitarbeiter nutzt den Dienstwagen für Erledigungen in der Freizeit.
  • Der Mitarbeiter erklärt private Besuche im Restaurant kurzerhand zum Geschäftsessen.
  • Es werden Arbeitsstunden abgerechnet, die nicht absolviert wurden.

All diese Tatbestände fallen unter die Kategorie Betrug und können schwerwiegende Folgen für das betreffende Unternehmen haben. Sollten Sie vermuten, dass sich einer Ihrer Mitarbeiter des Abrechnungsbetruges schuldig gemacht hat, ist es wichtig, mit Bedacht vorzugehen und die jeweiligen Erkenntnisse akribisch zu dokumentieren. Die Ermittler unserer Privatdetektei aus dem Sauerland ermitteln im Hintergrund und observieren die Verdächtigen über den jeweiligen Zeitraum. Anhand unserer Aufzeichnungen lässt sich dann genau nachvollziehen, ob der Mitarbeiter tatsächlich nur die angefallenen Kosten abrechnet. Unter anderem wird im Zuge unserer Ermittlungen überprüft, ob:

  • tatsächlich die richtige Arbeitszeit angegeben wurde
  • welche Fahrtstrecken zurückgelegt wurden und ob diese mit den angegebenen Werten übereinstimmen
  • eventuell falsche Rechnungen eingereicht wurden
  • eingereichte „Geschäftsessen“ tatsächlich geschäftlicher Natur waren.

Um die entsprechenden Ergebnisse gegebenenfalls untermauern zu können, sprechen die Privatermittler unserer Detektei aus dem Sauerland bei Bedarf (und auf ausdrücklichen Wunsch nach Absprache mit Ihnen) auch mit den Kunden, die beispielsweise auf einem Bewirtungsbeleg angegeben wurden.

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