UNTERHALTSPFLICHT BEI SORGERECHT

GEMEINSAMES ODER GETRENNTES SORGERECHT

 

Unterhaltspflicht im Sorgerechtsfall

SORGERECHT - UNTERHALTSPFLICHT BEI SORGERECHT

Während viele glauben, dass die Trennungsphase das schwierigste an einer Scheidung sei, zeichnen entsprechende Untersuchungen ein anderes Bild: Der Krieg der Rosen beginnt meistens erst danach. War man sich vielleicht noch darüber einig, dass der gemeinsame Weg einfach keinen Sinn mehr macht und wer das Haus und das Auto bekommt, so sind langfristige Verpflichtungen wie nachehelicher Unterhalt und Sorgerechtsvereinbarungen für die gemeinsamen Kinder ein hochgradig explosiver Reibungspunkt.

 

Haben Sie vielleicht das Scheidungsverfahren vollständig durchlaufen und das Gericht hat bereits festgesetzt, welcher Ex-Partner dem anderen in welcher Höhe nachehelichen Unterhalt zu zahlen hat? Sind Sie nun mit der Situation unzufrieden und fühlen sich vielleicht ungerecht behandelt, da Ihnen schwant, dass der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin nicht alle Lebensumstände inklusive finanziellen Veränderungen und solchen des Beziehungsstatus offen gelegt hat? Dann möchte Ihnen die Privatdetektei Hans gern professionell zur Seite stehen, um alle Unklarheiten zu beseitigen.

Sollten Sie der Unterhaltspflichtige sein und den Verdacht hegen, dass Ihr Ex-Partner eine neue eheähnliche Lebensgemeinschaft eingegangen ist oder vielleicht über finanzielle Mittel wie eine Gehaltserhöhung oder ein Erbe verfügt, dass zu einem Erlischen des Unterhaltsanspruches führt, so können unsere geschulten Detektive dies diskret und zeitnah für Sie überprüfen. Alle Beweise werden dabei selbstverständlich schriftlich sowie in Ton und Bild festgehalten und können so auch Ihrem Anwalt vorgelegt und von diesem vor Gericht verwendet werden.

Vielleicht stehen Sie aber auch auf der anderen Seite und Ihnen selbst steht nachehelicher Unterhalt zu, welchen Ihr Ex-Partner nur sporadisch oder in unzureichender Höhe leistet. Vielleicht vermuten Sie auch, dass der Ex seine Lebenshaltungskosten durch das Eingehen einer neuen Lebensgemeinschaft drastisch reduzieren konnte oder Sie haben über gemeinsame Freunde von einer Gehaltserhöhung erfahren, die er abstreitet. Auch in diesem Fall arbeiten unsere Ermittler sorgfältig und lückenlos und unterstützen Sie gern in Ihrer Suche nach Antworten.

Kindesentzeihung im Sorgerechtsstreit, wir ermitteln für Sie

KINDENSENTZIEHUNG IM SORGERECHTSSTREIT

Während bei es bei Unterhaltskonflikten lediglich um einen materiellen Streitwert geht, kann es bei Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Sorgerechts schnell um das wichtigste im Leben gehen: Das Wohl Ihrer Kinder. Hat ein Gericht bereits über die Sorgerechtsverteilung entschieden und Ihnen somit entweder ein geteiltes oder alleiniges Sorgerecht zugesprochen, so ist diese Entscheidung in einem ersten Schritt zu akzeptieren. Sollten Sie jedoch feststellen, dass es Ihrem Kind nach dem Umgang mit Ihrem Ex-Partner oft schlechter geht als vorher, sollten Sie aktiv werden. Wenden Sie sich hierzu vertrauensvoll an unsere Privatdetektei und lassen Sie uns gemeinsame Schritte planen, um eine Eskalation des Konfliktes zu vermeiden, welcher im schlimmsten Fall inKindesentzug oder gar –entführung gipfeln kann.

Mittels professioneller Observationenkönnen unsere Ermittler schnell und sicher Verfehlungen Ihres Ex-Partners im Umgang mit den gemeinsamen Kindern ermitteln und somit eine Gefährdung des Kindeswohls zum Beispiel durch Drogenkonsum, Vernachlässigung oder Übertragung der Kindesbetreuung auf unbefugte Dritte aufdecken. Selbstverständlich ist es uns ein besonderes Anliegen Ihnen auch hier eine lückenlose Dokumentation zu übergeben, mit der Sie rechtliche Schritte einleiten können, um unter Umständen eine Änderung der Sorgerechtsvereinbarung zu erstreiten.

Vertrauen auch Sie unserer Fachkompetenz und nehmen Sie unsere kostenlose und persönliche Erstberatung unter der Rufnummer 0800 / 30010901 in Anspruch. Viele begeisterte Kunden sprechen für uns, sodass die Added Life Value AG uns als Certified Mitglied in ihr Experten-Netzwerk aufgenommen hat. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf ELITEXPERTS®.de, Ehe.de, Scheidung.de und Unterhalt.com.

Zögern Sie nicht, machen Sie Gebrauch von der kostenlosen persönlichen Erstberatung durch unsere Detektive: 02334 / 8147311

Gemeinsames oder getrenntes Sorgerecht

GEMEINSAMES / GETRENNTES SORGERECHT

Auf Antrag kann das Sorgerecht an einen Elternteil übertragen werden. Doch dem kann nur zugestimmt werden, wenn der andere Elternteil zustimmt. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den beiden Elternteilen, so muss das Familiengericht letztendlich eine Entscheidung immer zum Wohle des Kindes treffen. Es wird näher beleuchtet, welchem Elternteil das Kind wesentlich näher ist. Außerdem wird untersucht, bei welchem Elternteil das Kind wahrscheinlich besser aufwachsen kann. Ebenfalls schaut das Familiengericht, wie die Kommunikation der beiden Elternteile funktioniert.

Sorgerechtsentscheidung welcher Elternteil bekommt das Kind

WELCHER ELTERNTEIL ERHÄLT DAS SORGERECHT?

Auf Antrag kann das Sorgerecht an einen Elternteil übertragen werden. Doch dem kann nur zugestimmt werden, wenn der andere Elternteil zustimmt. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den beiden Elternteilen, so muss das Familiengericht letztendlich eine Entscheidung immer zum Wohle des Kindes treffen. Es wird näher beleuchtet, welchem Elternteil das Kind wesentlich näher ist. Außerdem wird untersucht, bei welchem Elternteil das Kind wahrscheinlich besser aufwachsen kann. Ebenfalls schaut das Familiengericht, wie die Kommunikation der beiden Elternteile funktioniert.

Unsere Observationen bringen Klarheit! 

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